_Anmeldebedingungen für Freizeiten der Akademiker-SMD


Allgemeine Reisebedingungen des Veranstalters
Studentenmission in Deutschland e.V.,
Universitätsstraße 30 – 32, 35037 Marburg


Präambel
Die folgenden, allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und uns, Studentenmission in Deutschland e.V. als Reiseveranstalter. Unsere allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote.

1.    Anmeldung und Vertragsschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unseren Prospekten und Broschüren genannten Reiseausschreibung unter diesen allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
Die Anmeldung soll schriftlich erfolgen. Wir empfehlen die Verwendung unserer Anmeldeformulare. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt durch unsere Annahme Ihrer Anmeldung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf und über die wir Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung informieren. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, insbesondere Zahlung der geforderten Anzahlung (oder Restzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande.
2.    Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung von
a) bei Einzelpersonen in Höhe von 80,- Euro und bei
b) Reisegruppen in Höhe von 25% des Reisespreises zu leisten.
Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und muss unaufgefordert bei uns eingehen. Die Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer und des Teilnehmer- bzw. Anmeldernamens zu erfolgen und sind ausschließlich auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu erfolgen!
Im Falle der Veranstaltung von Fahrten für Reisegruppen wird durch uns nach Ende der Reise eine Endabrechnung erstellt. Weist die Endabrechnung im Saldo eine Nachforderung zu unseren Gunsten auf, so ist dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Endabrechnung auf unser Konto anzuweisen. Rückerstattungen werden von uns innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung der Rechnung auf ein vom Anmelder zu bestimmendes Konto überwiesen.
3.    Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber gemäß § 651 i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen für unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes, der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret (§ 651 i Abs. 2 BGB) oder pauschalisiert (§ 651 i Abs. 3 BGB) berechnen. Wir können eine pauschalierte Entschädigung des Reisepreises wie folgt verlangen:  
a)    Einzelpersonen
Bis 8 Wochen vor Freizeitbeginn        50,- Euro
Bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn        50% des Rechnungsbetrages
Ab 2 Wochen vor Freizeitbeginn        100% des Rechnungsbetrages
b)    Fahrten für Reisegruppen:
Bis 01. November des Vorjahres 300,00 € pro geschlossenen Vertrag
Bis 31. Januar 15 % des Rechnungsbetrages
Bis 15. Mai 30 % des Rechnungsbetrages
Ab dem 16. Mai 50 % des Rechnungsbetrages

Es steht dem Teilnehmer stets frei, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als zu den Pauschalsätzen entstanden ist.
Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag unter den vorbezeichneten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder be-hördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
4.    Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsumfang:
Der genaue Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.
a)    Leistungsänderungen:
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
 b) Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Ab-schluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von uns unverzüglich über eine Preisänderung in Kenntnis gesetzt.

5. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter
Wir können wegen Nichterreichens der in der Reisebeschreibung veröffentlichten Mindestteilnehmer-zahl bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
6. Haftung, Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.
7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.3 BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von       Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung
Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein.
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen wie etwa dem Montrealer Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckver-lust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportr der Reise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Aufenthalt in großer Höhe oder Schwimmen im tiefen Wasser).
10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
12. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.  Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familienangehörigen.
14. Reiseveranstalter
Studentenmission in Deutschland e.V., Universitätsstraße 30 – 32, 35037 Marburg