_Fachgruppe Juristen
Auseinandersetzung mit dem "Antidiskriminierungsgesetz" / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die Fachgruppe Juristen in der SMD hat sich ein Jahr lang (2005-2006) mit dem umstrittenen Antidiskriminierungsgesetz (ADG) beschäftigt. Durch die Auflösung des Bundestages war zwar der ursprüngliche Gesetzentwurf des ADG hinfällig geworden. Da die Bundesrepublik aber zur Transformation der zugrunde liegenden europäischen Richtlinien in nationales Recht verpflichtet ist, brachte die große Koalition einen neuen, im Wesentlichen inhaltsgleichen, Gesetzentwurf ein, nunmehr unter dem Namen „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG).
Während der parlamentarischen Behandlung des AGG – Entwurfes hat die Fachgruppe Juristen eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde Ende März 2006 allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugeschickt. Die Stellungnahme wurde von verschiedenen politischen Seiten dankbar zur Kenntnis genommen. Eine Reihe von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien hat zum Teil ausführlich darauf geantwortet. Leider wurde aber das Anliegen der Fachgruppe Juristen im Ergebnis ebenso wenig berücksichtigt wie zahlreiche weitere Anregungen anderer Organisationen.
Gedanken zum ADG / AGG
Durch das Gesetz werden vier Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Das ADG / AGG beinhaltet ein Verbot der Benachteiligung wegen Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Rasse, Alter, Behinderung sowie sexueller Identität. Dieses Verbot gilt insbesondere im Berufsleben (z.B. bei der Auswahl von Bewerbern für einen Arbeitsplatz), aber auch in weiten Bereichen des Zivilrechts (z.B. bei Vermietungen von Hotelzimmern).Wegen der gesetzlichen Regelung im Einzelnen beachten Sie bitte die nachfolgenden Fundstellenhinweise.
Im Rahmen der Beschäftigung mit dem Gesetz wurde es der Fachgruppe immer deutlicher, dass jeder Mensch als Person von Gott bejaht ist. Es ist ein wesentliches Merkmal des christlichen Glaubens, der Diskriminierung von Menschen zu widersprechen. Die Mitglieder der Fachgruppe begrüßen deshalb als Christen, dass eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die Benachteiligungen unterbindet. Darüber hinaus weist die Thematik der Antidiskriminierung insbesondere auch aus christlicher Sicht viele unterschiedliche Facetten auf. Einige Aspekte sollen nachfolgend angedeutet werden:
_ Diskriminierung heißt: Der Mensch wird auf ein Merkmal beschränkt (z.B. "Mein Nachbar ist Ausländer"). Der Mensch ist nach dem biblischen Menschenbild aber als Ganzer zu sehen und ist Gottes Kind. Christen sollten daher gegen jegliche Form der Diskriminierung eintreten.
_ Die Wurzel der Diskriminierung ist das Gefühl von Fremdheit. Das Anderssein des Anderen wird als Angriff auf die eigene Identität erlebt. Das Fremde, das bekämpft wird, ist häufig auch ein Schatten in einem selbst, vor dem man Angst hat.
_ Im Alten Testament verlangt Gott vom Volk Israel, sich nicht mit anderen Völkern einzulassen, sondern sich gegen äußere Einflüsse abzugrenzen (vgl. z.B. 5. Mose 7, 1ff). Gleichzeitig ist der Umgang mit Fremden aber auch ein Kriterium für gottgemäßes Verhalten (vgl. z.B. 3. Mose 19, 34).
_ Religion kann sehr schnell abgrenzend und diskriminierend sein (z.B. "Du hast die falsche Religion"). Jesus versucht dem gegenüber, die Begrenzungen und Denkschemata der Menschen aufzubrechen (z.B. in der Begegnung mit der Samariterin, Joh. 4, 1ff).
_ Der Gedanke der Antidiskriminierung wurzelt im Christentum, auch als Folge des Erlebens der Einheit in der Gemeinde. Der heutigen Gesellschaft fehlt aber in weiten Bereichen diese wertemäßige Grundlage. Wie soll nun die gesetzliche Umsetzung der Antidiskriminierung überzeugen ohne die zugrunde liegende Kraft?
_ Der christliche Glaube unterscheidet zwischen gut und böse. Wer aufgrund seines Glaubens bestimmte Auffassungen vertritt (z.B. keine Vermietung gewerblicher Räume an bestimmte Personengruppen), kann dadurch ggf. in Konflikt mit dem Antidiskriminierungsgesetz geraten.·
_ Die praktische Umsetzung des Gesetzes ist in weiten Bereichen noch ungeklärt. Viele Fragen bleiben deshalb noch offen: Ist das Ende von Frauen-Sauna, Männer-Stammtisch und Senioren-Rabatt beschlossene Sache? Führt das Gesetz zu inakzeptablen Einschränkungen der Vertragsfreiheit? Werden die Gerichte von einer Beschwerde- und Klageflut von Bewerbern und Arbeitnehmern gegen Vermieter, (kirchliche) Arbeitgeber, Banken und Versicherungen überschwemmt?
Fundstellenhinweise zum ADG / AGG
Die nachfolgenden Hinweise und Fundstellenhinweise sollen Ihnen weiterhelfen, sofern Sie sich für das Antidiskriminierungsgesetz / Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz näher interessieren:
_ Durch das Gesetz sollen vier Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt werden: Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG vom 29.6.2000; Rahmen-Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000; Revidierte Gleichbehandlungs-Richtlinie 2002/73/EG vom 23.09.2002 und Vierte Gleichstellungsrichtlinie 2004/113/EG vom 13.12.2004 - Sämtliche Richtlinien-Texte finden Sie unter www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Gleichstellung/eu-richtlinien,did=12154.html
_ Das Antidiskriminierungsgesetz wurde am 17.6.2005 vom Bundestag verabschiedet. Der verabschiedete Text des ADG ist zu finden unter www.rechtsrat.ws/aktuell/antidiskriminierungsgesetz.htm
_ Der Bundesrat hat dagegen am 8.7.2005 Einspruch eingelegt und den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung angerufen. Der Bundestag konnte diesen Einspruch wegen seiner Auflösung nicht mehr vor Ablauf der Legislaturperiode mit der sog. Kanzlermehrheit zurückweisen. Nach dem Grundsatz der Diskontinuität verfiel somit das nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben.
_ Die große Koalition hat daraufhin einen im Wesentlichen inhaltsgleichen neuen Gesetzentwurf unter dem Namen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz eingebracht. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 29.9.2006. Es trat am 18.08.2006 in Kraft. Sie finden den Text unter http://www.gesetze-im-internet.de/agg.
Michael Kranz, Herzogenrath





