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Pressemitteilung vom 31.03.2006

Diskriminierungsschutz auf das allgemeine Zivilrecht ausdehnen

Juristen-Fachgruppe der SMD: Auch vor Benachteiligungen wegen Religion schützen

Marburg. Das künftige Antidiskriminierungsgesetz (ADG) sollte im zivilrechtlichen Bereich auch vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Ausrichtung schützen. Dafür hat sich die Fachgruppe Juristen der Akademiker-SMD in einer Stellungnahme eingesetzt, die Ende März allen Bundestagsabgeordneten zugeschickt wurde. In Kürze wird sich der Bundestag mit der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht beschäftigen. Die EU-Richtlinie sieht diesen Schutz bei Miet-, Versicherungs-, Dienst- oder Werkverträgen nur im Hinblick auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts vor.
In ihrem Brief an die Volksvertreter begrüßt es die Juristen-Fachgruppe, dass eine gesetzliche Regelung geschaffen werde, die Diskriminierung unterbinden solle. Für Christen sei der Schutz vor Benachteiligungen wegen der Religion von besonderer Bedeutung, weil Christen selbst unmittelbar von entsprechenden Diskriminierungsverboten profitierten. Deshalb sollte der Schutz, den man selbst in Anspruch nimmt, auch anderen zugestanden werden.

In ihrer Stellungnahme fordert die Fachgruppe weiterhin, dass sich beim Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen künftig auch der Einzelne auf seine Religionsfreiheit berufen können sollte. Dieses Recht ist bisher ausschließlich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorbehalten.

Der Text der Stellungnahme ist downloadbar unter www.juristen.smd.org. Kontakt: juristen  (a‎‏t)  smd (do‎‏t) org

Die SMD ist ein deutschlandweites Netzwerk von Christen an Schulen und Hochschulen, sowie unter Akademikern, mit Sitz in Marburg. Die Juristen-Fachgruppe der Akademiker-SMD existiert seit 30 Jahren als ein Diskussionsforum für Christen in juristischen Berufen.

 




Ansprechpartner für Medienvertreter:

Christian Enders
SMD-Öffentlichkeitsreferent

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