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Ehe – Familie – Partnerschaft

Rechtliche und theologische Antworten
auf den gesellschaftlichen Wandel

Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Gleichwohl hält es das Bundesverfassungsgericht nicht mehr ohne weiteres für zulässig, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen wie der Lebenspartnerschaft zu privilegieren. Die Politik denkt darüber nach, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten künstlicher Befruchtung nicht nur bei verheirateten Paaren tragen sollen. Das Bundessozialgericht sieht das bisher anders. Und schließlich hat der Rat der EKD mit seiner Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit – Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ für viel Diskussionsstoff gesorgt.

Wir wollen uns daher einen Tag lang aus juristischer und theologischer Sicht mit dem Thema menschlichen Zusammenlebens befassen und haben dazu einen erfahrenen Familienrichter und eine Mitautorin der Orientierungshilfe als Referenten gewinnen können.