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Winterfreizeiten

Anmeldebedingungen der Hochschul-SMD

1. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Hinweise auf die Zahlungstermine. Die Teilnahme wird verbindlich durch die Überweisung der in der Bestätigung genannten Anzahlung. Eine Nicht-Überweisung der Anzahlung gilt nicht als Abmeldung. Wer bis zu den genannten Termin den Gesamtbetrag nicht überwiesen hat, kann nicht teilnehmen. Die Freizeitleitung wird den Platz auf der Freizeit dann anderen Interessenten anbieten.

2. Bei der Abmeldung von einer Freizeit behalten wir uns vor, eine pauschalierte Entschädigung des Reisepreises wie folgt zu verlangen:

  •     bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn 50 Euro
  •     bis 10 Tage vor Freizeitbeginn 50 % des Rechnungsbetrages
  •     danach 100 % des Rechnungsbetrages

Es steht dem Teilnehmer stets frei, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als zu den Pauschalsätzen entstanden ist.

3. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung, sowie einer Unfall- und Auslands-Krankenversicherung (nicht über die SMD).

4. Bei späterer Anreise oder früherer Abreise (außer wegen höherer Gewalt) können keine Kosten erstattet werden.

5. Wenn bei einer Freizeit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann sie bis zu 30 Tage vor Beginn abgesagt werden. Der bereits gezahlte Betrag wird in diesem Fall erstattet.

6. Die personenbezogenen Daten der Anmeldung werden in der SMD-Zentralstelle zum internen Gebrauch elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt.