Pressemeldungen
Stellungnahme der ACM zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.2.2020
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) hat das Urteil des Verfassungsgerichtes vom 26.2.2020, in welchem der §217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) als verfassungswidrig eingestuft wird, mit Bedauern zur Kenntnis genommen.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2015 mit der Verabschiedung des §217 StGB seinen Auftrag, gerade schwache und vulnerable Mitglieder der Gesellschaft, die in manchen Fällen nicht mehr in der Lage sein mögen, ihre Autonomie mit eigenständigen, manipulationsfreien und durchdachten Entscheidungen auszuüben, zu schützen, sehr bewusst wahrgenommen. Diese Gesetzgebung wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt. Das Urteil nimmt vor allem Bezug auf Artikel 1 des Grundgesetzes, der unantastbaren Würde des Menschen.
Wir schließen uns der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vom 26.02.2020 an. Danach stellt das Urteil einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar, indem es Sterbehilfeorganisationen einen weiten und auch gefährlichen Spielraum ermöglicht.
Aus diesem Grund sehen wir mit dem Urteil einen dringenden Auftrag an den Gesetzgeber verbunden, die Suizidhilfe neu zu regulieren. Dabei lässt das Verfassungsgericht ein breites Spektrum an Möglichkeiten prozeduraler Sicherungsmechanismen zu, wie z. B. gesetzlich festgeschriebene Beratungs-, Aufklärungs- und Wartepflicht oder ein Verbot von besonders gefahrträchtigen Formen der Suizidhilfe mit Verankerung im Strafrecht. Dies erfordert eine entsprechende Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte und Apotheker und bedarf auch einer Anpassung des Betäubungsmittelrechts.
All diese Maßnahmen müssen dazu dienen, die mit dem aktuellen Urteil festgelegten Rechte des Einzelnen auf Autonomie zu gewährleisten, im gleichen Zuge aber eben den Schutz von vulnerablen Menschen vor Missbrauch, sozialem Druck und Manipulation zu garantieren. Unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsprozess ist es weiterhin notwendig, die palliativmedizinsche Versorgung flächendeckend zu gestalten und die Suizidprävention auszubauen.
Arbeitskreis Ethik und Vorstand der ACM, 27. Februar 2020
Links:
www.dgpalliativmedizin.de/images/200226_DGP_zur_Entscheidung_BVerfG_217.pdf
www.naspro.de/dl/2020-02-26-Urteil-Sterbehilfe-Pressemitteilung.pdf
acm.smd.org/ethische-arbeit/ethische-arbeit/